Fragen und
Antworten

Was kann behandelt werden?

Viele Arten von Krebs und auch einige gutartige Erkrankungen können mittels Strahlentherapie behandelt werden. In den meisten Fällen wird in interdisziplinären Tumorkonferenzen entschieden, welche Behandlungsmethode für Sie die sinnvollste ist.

Kann ich beim ZSRO eine Diagnose bekommen?

Als Strahlentherapeuten behandeln wir bereits festgetellte Erkrankungen, erstellen aber selbst keine Diagnosen. In der Regel erahlten Sie eine Diagnose bei Ihrem onkologischen Facharzt.

Brauche ich eine Überweisung

Ja, Sie brauchen eine Überweisung. Diese bekommen Sie von Ihrem Haus- oder Facharzt.

Was kann ich ergänzend zur Bestrahlung noch tun?

In dem ausführlichem Aufklärungsgespräch vor Beginn der Bestrahlung, wird besprochen was alles ergänzend zur Bestrahlung angewendet werden kann.

Kann ich nach der Behandlung duschen?

Im Rahmen des Aufklärungsgespräches gehen die Ärztinnen und Ärzte ausführlich auf die richtige Hautpflege während der Behandlung ein.

Kann eine Bestrahlungspause eingelegt werden?

Die Strahlentherapie zu pausieren oder früher abzubrechen, ist nicht empfehlenswert. Der Effekt der Behandlung lebt nicht nur von der täglichen Strahlendosis, sondern vor allem davon, dass eine definierte Gesamtdosis in einer bestimmten Zeit eingestrahlt wird. Wenn man diese Zeit verlängert oder die Dosis durch Therapieabbruch verringert, kann der Erfolg der Strahlentherapie gefährdet sein oder ganz ausbleiben.

Was wird von den Krankenkassen übernommen?

Die Kosten für eine Strahlentherapie werden sowohl von der gesetzlichen, als auch von den privaten Krankenkassen übernommen.

Wer übernimmt die Fahrtkosten?

Die Fahrtkosten werden in aller Regel von den Krankenkassen übernommen.

Kann ich nach der Behandlung selbst Auto fahren?

Die Fahrtauglichkeit hängt von Ihrer Erkankung ab und wird im Aufklärungsgespräch gegebenfalls thematisiert. Generell kann man sagen, dass nur bei einer Bestrahlung im Kopfbereich ein Verbot des Selbstfahren besteht.

Wo bekomme ich einen Taxi-Schein?

Den Krankenbeförderungsschein bekommen Sie, wenn gewünscht, nach dem ersten Gespräch mit dem Strahlentherapeuten von uns. Den Krankenbeförderungsschein muss vor der ersten Fahrt von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden.