Viele Arten von Krebs und auch einige gutartige Erkrankungen können mittels Strahlentherapie behandelt werden. In den meisten Fällen wird in interdisziplinären Tumorkonferenzen entschieden, welche Behandlungsmethode für Sie die sinnvollste ist.
Als Strahlentherapeuten behandeln wir bereits festgetellte Erkrankungen, erstellen aber selbst keine Diagnosen. In der Regel erahlten Sie eine Diagnose bei Ihrem onkologischen Facharzt.
Ja, Sie brauchen eine Überweisung. Diese bekommen Sie von Ihrem Haus- oder Facharzt.
In dem ausführlichem Aufklärungsgespräch vor Beginn der Bestrahlung, wird besprochen was alles ergänzend zur Bestrahlung angewendet werden kann.
Im Rahmen des Aufklärungsgespräches gehen die Ärztinnen und Ärzte ausführlich auf die richtige Hautpflege während der Behandlung ein.
Die Strahlentherapie zu pausieren oder früher abzubrechen, ist nicht empfehlenswert. Der Effekt der Behandlung lebt nicht nur von der täglichen Strahlendosis, sondern vor allem davon, dass eine definierte Gesamtdosis in einer bestimmten Zeit eingestrahlt wird. Wenn man diese Zeit verlängert oder die Dosis durch Therapieabbruch verringert, kann der Erfolg der Strahlentherapie gefährdet sein oder ganz ausbleiben.
Die Kosten für eine Strahlentherapie werden sowohl von der gesetzlichen, als auch von den privaten Krankenkassen übernommen.
Die Fahrtkosten werden in aller Regel von den Krankenkassen übernommen.
Die Fahrtauglichkeit hängt von Ihrer Erkankung ab und wird im Aufklärungsgespräch gegebenfalls thematisiert. Generell kann man sagen, dass nur bei einer Bestrahlung im Kopfbereich ein Verbot des Selbstfahren besteht.
Den Krankenbeförderungsschein bekommen Sie, wenn gewünscht, nach dem ersten Gespräch mit dem Strahlentherapeuten von uns. Den Krankenbeförderungsschein muss vor der ersten Fahrt von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden.